AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lasertag-Hero ist ein Angebot der Funsportclub Stralsund e.V., Werner-von-Siemens-Straße 26, 18437 Stralsund, vertreten durch den Vereinsvorsitzenden Frank Krüger. Wir möchten Sie bitten, die nachfolgenden allgemeinen
Geschäfts- und Nutzungsbedingungen aufmerksam durchzulesen und bei Unklarheiten uns zu fragen. Mit der Teilnahme am Spielgeschehen akzeptieren Sie die AGB und Nutzungsbedingungen, sowie die Satzung der Lasertag-Hero Vereinssparte.

1. Nutzung
Die Teilnahme an Veranstaltungen, die Nutzungen der Örtlichkeiten sowie der vom Veranstalter eingebrachten Ausrüstungsgegenstände und Bauten erfolgt auf eigene Gefahr. Die von Lasertag-Hero angebotenen Varianten von Lasertag stellen eine sportliche Aktivität dar, welche Gefahren für Leben und Gesundheit beinhalten können. Der Teilnehmer muss in ausreichender körperlicher und gesundheitlicher Verfassung zur Teilnahme sein, sowie eine gültige Kranken- und Haftpflichtversicherung besitzen.

Das Besteigen, Erklimmen, Bewegen und Verändern von Hindernissen, Deckungen, Leitern, Containern und Treppen ist untersagt. Das eigene Verhalten darf zu keinem Zeitpunkt andere Teilnehmer, Spieler, Besucher oder das Personal gefährden. Alle Gäste und Teilnehmer sind verpflichtet den Anweisungen des Personals jederzeit Folge zu leisten. Der Einweisung zur Erklärung der Spiel- und Sicherheitsregeln ist bewusst und aufmerksam zu folgen und diese gegebenenfalls durch Fragen zu ergänzen.

Ein pünktliches Erscheinen wird bei allen Buchungen und Veranstaltungen empfohlen. Verspätungen berechtigen nicht zur Verlängerung. Das Recht, die Anlage alleine zu nutzen ergibt sich ausschließlich aus einer ausdrücklichen, schriftlich vereinbarten Exklusivbuchung. Wir behalten uns das Recht vor, andere Personen zur gleichen Zeit spielen zu lassen.

2. Minderjährige Teilnehmer
Unsere Mitarbeiter sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Minderjährigen den Einlass bzw. die Spielteilnahme zu verweigern. Ausnahmen können nur in Begleitung des Erziehungsberechtigten, eines gesetzlichen Vertreters oder einer Aufsichtsperson gewährt werden, liegen jedoch ausschließlich im Ermessen des Personals. Hier empfiehlt sich die
Buchung einer Veranstaltung für eine geschlossene Gruppe. In jedem Fall gelten die aktuellen Jugendschutzbestimmungen.

Teilnehmer unter 16 Jahren sind verpflichtet unser Formular zur Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten unterschrieben vorzulegen. Um Altersgrenzen zu kontrollieren ist auf Nachfragen der Personalausweis vorzulegen.

Zu jeder Zeit bleibt die Beaufsichtigungspflicht gemäß 832 BGB bei der anwesenden Aufsichtsperson oder dem Erziehungsberechtigten. Der gesetzliche Vertreter oder die Aufsichtsperson haften gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für ihre beaufsichtigten.

3. Ausschluss aus dem Spiel- und Gastbetrieb
Bei Gefährdung anderer Teilnehmer, Missachtung der Ein- oder Anweisungen oder der Nutzungsbedingungen steht es dem Personal frei, die jeweilige Person vom restlichen Spielbetrieb oder gänzlich von der Veranstaltung auszuschließen. Dies gilt auch bei anstössigem, diskriminierendem, gewaltverherrlichenden oder anderweitig unsozialem Verhalten. Ein Ausschluss geschieht in einem solchen Fall mit sofortiger Wirkung, einschließlich möglicher Sperrung für die Zukunft und ohne Ersatzanspruch des oder der Teilnehmer. Eine solche Kündigung des Benutzervertrages bedarf keiner mündlichen
Abmahnung, soweit der Verstoß so schwerwiegend ist, dass eine sofortige Verweisung sachlich begründet werden kann. Falls Teilnehmer die Nutzungsbedingungen nicht einhalten oder es aus sicherheitstechnischen Gründen notwendig sein sollte, behalten wir uns vor, den Spiel- und Gastbetrieb bei Bedarf einzustellen und die Gebäude zu räumen.

4. Spielgerät
Für die dem Teilnehmer überlassenen Ausrüstungsgegenstände hat dieser bei grob fahrlässiger Nutzung, vorsätzlicher Beschädigung und außerordentlicher Abnutzung entsprechenden Ersatz zu leisten. Die Ausrüstungsgegenstände werden auf eigene Gefahr benutzt. Zur eigenen Sicherheit und der Sicherheit anderer Teilnehmer wird ein sorgsamer Umgang mit der Ausrüstung vorgeschrieben.

5. Wertsachen und Garderobe
Es stehen kostenlose Kisten für persönliche Gegenstände zur Verfügung. Für die Benutzung
der Kisten sowie für die persönlichen Gegenstände wird unsererseits keinerlei Haftung
übernommen.

6. Spielpreise
Der Spielpreis beinhaltet eine Tagesmitgliedschaft im Funsportclub Stralsund e.V. und ist vor Spielbeginn an der Kasse zu entrichten. Liegt eine Gruppenbuchung vor und die Gruppe erscheint nicht oder nur teilweise, so wird der anfallende Spielpreis nach Ermessen des Funsportclub Stralsund e.V. bei dem Organisator eingefordert, welcher die Buchung veranlasst hat. Preise hängen aus und können unserer Website entnommen werden.

Die Verteinsmitgliedschaft berechtigen zur Teilnahme an jeglichen offenen Veranstaltungen im kompletten bezahlten Zeitraum. Im Einzelfall kann eine Teilnahme nur garantiert werden, wenn genügend Ausrüstung vorhanden ist um einen reibungslosen Betrieb zu garantieren.

7. Stornierung
Bei verbindlichen Buchungen werden zur Reservierungsbestätigung 50% des Gesamtrechnungsbetrags fällig.
Bei Absagen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen 25% Storno-Kosten auf den Gesamtrechnungsbetrag an.
Bei Absagen unter 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn fallen 50% Storno-Kosten auf den Gesamtrechnungsbetrag an.
Bei Absagen unter 72 Stunden muss der Gesamtrechnungsbetrag beglichen werden.

8. Alkohol und Rauchverbot
In den Gebäuden besteht Rauchverbot! Es darf nur in den dafür aufbereiteten Zonen geraucht werden. Auf dem Gelände besteht ein absolutes Alkoholverbot. Die Teilnahme an den Spielen ist unter Alkoholeinfluss untersagt. Eine Teilnahme unter Drogeneinfluss oder Alkoholeinfluss führt ohne vorherige Abmahnung zum Ausschluss an der weiteren Spielteilnahme.

9. Parkplatz
Auf unserem Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Parkplätze stehen jedem Besucher und Teilnehmer kostenfrei zur Verfügung. Auf dem Gelände ist ein ruhiges und rücksichtsvolles Verhalten, vor allem gegenüber möglichen Anwohnern erbeten. Fahrzeuge die Zufahrten und andere Fahrzeuge blockieren werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Der Funsportclub Stralsund e.V. übernimmt bei Beschädigungen oder Diebstahl des Fahrzeuges oder darin abgelegter Sachen keine Haftung. Dies gilt auch dann, wenn Schäden auf Sturm, Feuer, Hagel, Explosion und andere außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen sind. Der Ausschluss der Ersatzpflicht gilt nicht, wenn der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Mitarbeiter des Funsportclub Stralsund e.V. verursacht wurde. Schadenersatz kann nur geleistet werden, wenn uns der Schaden vor Verlassen des Parkplatzes gemeldet wird.

10. Firmenkunden
Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren etwaige Geschäftsbedingungen keine Gültigkeit! Dies gilt auch dann, wenn diese uns vorher mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben.

11. Vorzeitige Beendigung
Wird die Veranstaltung vor Ablauf der hierfür gewählten Spielzeit durch den Gast beendet oder verspätet begonnen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Kompensation der entgangenen Leistung. Dies gilt auch wenn die Veranstaltung aufgrund des Fehlverhaltens eines Gastes oder sicherheitsbedingten Gründen durch die Mitarbeiter des Funsportclub Stralsund e.V. beendet wird.

12. Haftung
Jede Haftung des Funsportclub Stralsund e.V. für ein Verschulden Dritter sowie anderer Teilnehmer ist ausgeschlossen. Jede Haftung des Veranstalters ist, außer im Falle des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschuldens des Veranstalters, ausgeschlossen.

13. Hausrecht
Das Hausrecht für das genutzte Gelände obliegt grundsätzlich dem Betreiber (Hero-Lasertag) und seinen Mitarbeitern. Negativ auffallende Besucher und Teilnehmer können jederzeit des Geländes verwiesen werden und erhalten keine
Kompensation für entfallene Leistungen.

14. Film- und Fotoaufnahmen
In sämtlichen Geschäftsräumen können Film- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken angefertigt werden. Teilnehmer und Besucher willigen mit Betreten des Geländes ein, dass evtl. getätigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit honorarfrei verwertet werden und dies gestattet ist. Dei abgebildeten Personen werden namentlich weder erfasst, noch erwähnt. Die Anfertigung von Fotos oder sonstigem Bildmaterial von Besuchern zu gewerblichen Zwecken ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Bildmaterial der Anlage und Mitarbeiter ist zu gewerblichen Zwecken nur nach schriftlicher Genehmigung seitens des Funsportclub Stralsund e.V. erlaubt. Die Fotos des Fotoshooting der Teilnehmer in der Spielpause sind ausschließlich den an dem Tag teilnehmenden Spielern zugänglich. Es steht den Teilnehmern frei an diesem Shooting teilzunehmen. Diese Bilder werden nicht zur Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

15. Salvatorische Klausel
Sollte eine Formulierung oder Abschnitt dieser Bedingungen ungültig sein, so beeinflusst das nicht die Gültigkeit anderer Abschnitte oder Formulierungen in diesem Dokument.

16. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Stralsund.